Bollschweiler Hexen
1970 e.V.
Fahrplan 2024/2025
Datum | Zunft | Ort | Veranstaltung |
9. Nov. 2024 | Narrenclique Utzenfloo | Utzenfeld | Fasnachtseröffnungsparty |
16. Nov. 2024 | Seltenbachhexen Tunsel | Tunsel | Neon-Party |
22. Nov. 2024 | Schlossturmhexen Feldkirch | Feldkirch | Hexenparty |
30. Nov. 2024 | Fachsimbla Pfaffenweiler | Pfaffenweiler | Trägerparty |
11. Jan. 2025 | Bollschweiler Hexen | Bollschweil | Narrentreffen |
17. Jan. 2025 | Waldgeister Stegen | Stegen | Zunftparty |
18. Jan. 2025 | Brunnenputzer Kirchhofen | Kirchhofen | Hästrägertreffen |
25. Jan. 2025 | Bollschweiler Teufel | Bollschweil | Fackelumzug |
31. Jan. 2025 | Narrengilde Rot-Blau Höllental | Buchenbach | Narrentreffen |
1. Feb. 2025 | NZ Geisberger Geisenmeckerer | Schweighausen | Nachtumzug + Zunftabend |
2. Feb. 2025 | Schärmies Mietersheim | Lahr-Mietersheim | Umzug |
7. Feb. 2025 | Hardemer Bäseridder | Hartheim | Narrentreffen |
8. Feb. 2025 | Ämmedinger Bäägle-Hexe | Emmendingen | Nachtumzug |
15. Feb. 2025 | Schlossgrabenhexen Kirchhofen | Kirchhofen | Narrentreffen |
16. Feb. 2025 | Reblaus-Zunft St.Georgen | Freiburg St. Georgen | Umzug |
21. Feb. 2025 | Zäpfletrinker Vörstetten | Vörstetten | Narrentreffen |
22. Feb. 2025 | S'Warzebäckle vom Tuniberg | Hausen | Narrentreffen |
23. Feb. 2025 | Dornstetter Drillerhansele | Dornstetten | Umzug |
27. Feb. 2025 | Bollschweiler Zünfte | Bollschweil | Schule stürmen, Kinderfasnacht |
27. Feb. 2025 | Bollschweiler Feuerwehr | Bollschweil | Schmudo-Party |
28. Feb. 2025 | NZ Kruttstumpe Schuttern | Schuttern | Nachtumzug |
1. März 2025 | Krozinger Zunftgemeinschaft | Bad Krozingen | Umzug |
1. März 2025 | Narrenzunft D'r Oberwindemer Spitzbue | Oberwinden | Umzug + Straßenfasnet |
2. März 2025 | OriMüVo | Münstertal | Umzug |
3. März 2025 | Ölberggeister Ehrenstetten | Ehrenstetten | Rosenmontagsumzug |
3. März 2025 | Ölberggeister Ehrenstetten | Ehrenstetten | Narrentreffen |
7. März 2025 | Klostewaldhexen Sulzburg | Sulzburg | Narrentreffen |
9. März 2025 | Castellberger Driebelbisser | Sulzburg | Burefasnet |
Termin folgt | Bollschweiler Hexen | Bollschweil | Generalversammlung |
Über uns
Unsere Geschichte
Die Ursprünge der Bollschweiler Hexen gehen bereits auf das Jahr 1964 zurück. Anfänglich
bestand der Verein aus den sechs Gründungsmitgliedern Gerhard Disch,
Walter Hermann, Helmut Jehle, Heinz Meier, Wolfgang Potschull und Arthur
Schweizer. Aufgrund der Lage Bollschweils im Hexental, entschied man sich
als Hexenzunft tätig zu sein. Die Masken waren zu dieser Zeit noch
aus Ton gefertigt und wurden von einer Firma in Heitersheim bezogen. Der
Verein bestand in seinen Anfängen nur aus männlichen Mitgliedern
- Frauen waren in der Gemeinschaft unerwünscht. Bis zum Jahr 1970
kamen noch Manfred Schmidt, Siegfried Kury, Rolf Simmler und Hans Disch
als weitere Mitglieder hinzu.
Da man beabsichtigte den Verein noch größer werden zu lassen, entschloss
man sich, selbigen als e.V. registrieren zu lassen. Aus dieser Zeit stammt auch
unsere heute noch sehr gut erhaltene Hexenfahne, welche im Jahre 1971 angeschafft
wurde. Das Amt des ersten "Fähnrichs" wurde von Paul Heim ausgeübt.
Wie in unserem Schriftführerbuch ersichtlich ist, bestanden die Vereinsaktivitäten
in der Anfangsphase überwiegend in der Teilnahme an Bollschweiler Fasnetveranstaltungen.
Ferner traf man sich auch in der nicht fasnächtlichen Zeit immer wieder
zum geselligen Beisammensein, wobei es an Gaumenfreuden und vor allem alkoholischen
Erfrischungen nicht fehlte. Ein besonderes Datum in unserer Vereinsgeschichte
ist der 19. April 1980. An diesem Tag wurde entschieden, den Passus "...
dass jedes weibliche Wesen aus unserer Hexengruppe ausgeschlossen ist."
aus der Satzung entfallen zu lassen. Damit Stand der Aufnahme weiblicher Mitglieder
nichts mehr im Wege. Heute besteht unser Verein aus ca. 100 Mitgliedern.
Dass wir unseren alten Traditionen treu sind, äußert sich unter anderem auch
in der Tatsache, dass wir bis heute kein Konfetti verwenden und statt dessen
auf klassisches Stroh zurückgreifen. Unser Fasnetruf ist das "Jeggis
Nei" der Bollschweiler Fasnet. "Jeggis Nei" waren die Worte, die ein
ehemaliger Bollschweiler Posthalter auszurufen pflegte, wenn er erstaunt oder
aufgeregt war.
Unsere Vorstandschaft
Mitgliedschaft
Aktive Mitgliedschaft
Vor der Aufnahme als aktives Mitglied, ist zunächst ein sogenanntes Schnupperjahr zu absolvieren. Nach Ablauf des Schnupperjahres stimmt die Hexenversammlung über die Aufnahme des neuen Mitglieds ab. Der Antrag auf ein Schnupperjahr kann hier runtergeladen werden. Einfach ausdrucken, ausfüllen und per Post an die angegebene Adresse schicken.
Bitte beachten: aufgrund der starken Nachfrage nehmen wir aktuell keine Schnupperanträge mehr an!
Passive Mitgliedschaft
Passive Mitglieder unterstützen den Verein. Sie tun dies vornehmlich durch ihren Jahresbeitrag, der sich derzeit auf 20 Euro beläuft. Der Antrag auf passive Mitgliedschaft kann hier runtergeladen werden. Einfach ausdrucken, ausfüllen und per Post an die angegebene Adresse schicken.
Schnupperjahr
Um bei uns Mitglied zu werden, muss zunächst ein sogenanntes Schnupperjahr absolviert werden. Das Schnupperjahr dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen und bietet der Schnupperhexe die Möglichkeit zu erfahren, wie das "fasnächtliche Treiben" in der Gemeinschaft der Bollschweiler Hexen abläuft.
Das Schnupperjahr beginnt mit der Vorstellung der Schnupperhexe bei unserem Treffen zur Terminplanung im Herbst. Während des Schnupperjahres bekommen die Schnupperhexen das komplette Häs (ohne Maske) zur Verfügung gestellt und dürfen das ganze Jahr über an allen Veranstaltungen teilnehmen.
Nach einem Jahr wird über die Aufnahme der Schnupperhexe abgestimmt. An dieser Abstimmung beteiligen sich alle aktiven Mitglieder inklusive der Vorstandschaft. Die Aufnahme findet mit der Hexentaufe ihre Vollendung. Zum Abschluss des Taufrituals bekommt die Schnupperhexe ihren Hexenorden verliehen, welchen sie fortan immer zu ihrem Häs tragen muss.
Unsere Satzung
Satzung der Bollschweiler Hexen 1970 e.V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "Bollschweiler Hexen 1970 e.V.". Die Bollschweiler Hexen e.V. haben den Sitz in Bollschweil im Breisgau. Der Verein ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg unter VR Nr. 310194 eingetragen.
§ 2 Zweck und Aufgabe des Vereins
Der Verein verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige, die Pflege und den Schutz des
heimatlichen Brauchtums fördernde Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung".
Aufgabe des Vereins ist die Pflege und der Erhalt des Fasnachtsbrauchtums der Hexen im Hexental.
Diese Aufgabe wird wahrgenommen durch närrische Umzüge, kulturelle traditionelle Veranstaltungen im
Sinne der alemannischen Fasnacht.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Jahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines Jahres.
§ 5 Mitgliedschaft
Der Verein hat folgende Mitglieder:
- Ordentliche Mitglieder (aktive Mitglieder)
- Fördernde Mitglieder (passive Mitglieder)
- Jugendliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- Ordentliche Mitglieder sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und sind in den Vorstand wählbar.
- Fördernde Mitglieder sind Personen oder juristische Personen, ohne Ordentliche Mitglieder zu sein, die den Vereinszweck zu fördern wünschen.
- Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie haben die Rechte und Pflichten der Ordentlichen Mitglieder mit Ausnahme der Wählbarkeit und der Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
- Mitglieder, die sich um die Bollschweiler Hexen 1970 e.V. besonders verdient gemacht haben, können vom Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Ordentlichen Mitglieder. Von der Beitragszahlung sind sie befreit.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die Hexenversammlung.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Ordentliche und Fördernde Mitglieder bezahlen den Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe durch die
Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Ziele der Zunft zu fördern und an deren
Verwirklichung mitzuwirken.
Bei nicht offiziellen Veranstaltungen außerhalb der Gemeinde Bollschweil bedarf das Tragen des Zunfthäs
einer besonderen Genehmigung des 1. oder 2. Vorsitzenden. Es muß sich jedoch mindestens um fünf
Mitglieder handeln.
Das Tragen des Zunfthäs wird in einer gesonderten Häsordnung geregelt.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- durch erklärten Austritt auf Ende eines Geschäftsjahres. Die Austrittserklärung muß schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Gleichzeitig müssen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein erfüllt sein.
- durch Ausschluß durch den Vorstand nach Anhörung des Mitglieds. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht das Recht der Berufung in der nächsten Hexenversammlung zu. Die Hexenversammlung bestimmt endgültig mit Stimmenmehrheit.
- durch Tod.
Ausschlußgründe sind:
- grober Verstoß gegen die Satzung der Zunft oder die satzungsgemäß gefaßten Beschlüsse.
- grober Verstoß gegen die Interessen der Bollschweiler Hexen 1970 e.V.
- die Nichterfüllung der Beitragspflicht nach zweimaliger Mahnung innerhalb eines Geschäftsjahres.
§ 9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- die Hexenversammlung
§ 10 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. Vorstand (Hexenboss)
2. Vorstand (Oberhexe)
Kassenwart (Beutelhexe)
Schriftführer (Federhexe)
1., 2. und 3. Beisitzer
Häswart
§ 11 Wahlperiode
Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt nach folgendem Rhythmus:
1. Vorsitzender, Kassenwart, 1. Beisitzer, Häswart (in geraden Jahren)
2. Vorsitzender, Schriftführer, 2. Beisitzer, 3. Beisitzer (in ungeraden Jahren)
Die Wahl erfolgt für die Dauer von zwei Jahren.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand bis zur nächsten
Mitgliederversammlung einen Ersatz bestellen.
§ 12 Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Durchführung der von der Mitgliederversammlung gefaßten
Beschlüsse, die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Überwachung und Einhaltung dieser Satzung.
Die Vorstandschaft tritt bei Bedarf zusammen und wird vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden
einberufen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten.
Jeder ist alleine vertretungsberechtigt.
§ 13 Mitgliederversammlung
Die Ordentliche Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden mit einer Frist
von zwei Wochen in der ersten Jahreshälfte nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Angabe der
Tagesordnung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Bollschweil einberufen.
Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis spätestens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung
schriftlich dem 1. Vorsitzenden zukommen zu lassen. Die Zulassung und Behandlung von verspätet
eingegangenen Anträgen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen unter Verschiedenes in die
Tagesordnung aufgenommen werden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden
einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 1/3 der Mitglieder schriftlich
unter Angaben der Gründe eine Einberufung verlangt.
Beschlüsse gelten soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, als angenommen, wenn die Mehrheit der
anwesenden Stimmen sich dafür ausspricht. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen,
in welchem alle Beschlüsse und Entscheidungen festzuhalten sind. Das Protokoll wird vom Schriftführer
gefertigt und von diesem und dem 1. Vorsitzenden unterzeichnet.
In die Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind folgende Punkte zwingend aufzunehmen:
Bericht des 1. Vorsitzenden
Bericht des Schriftführers
Bericht des Kassenwart
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Gesamtvorstandes
Wahl der Kassenprüfer
Verschiedenes
§ 14 Hexenversammlung
Die Hexenversammlung beschließt über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, über die Durchführung des fastnächtlichen Brauchtums sowie über den Ausschluß von Mitgliedern.
§ 15 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr aus den Reihen der Mitglieder zwei Kassenprüfer. Diese haben vor dem Rechnungsabschluß eine ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 16 Satzungsänderung
Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen grundsätzlich einer 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
§ 17 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur aufgelöst werden, wenn 4/5 der stimmberechtigten Mitglieder dies beschließen. Beschließt die Mitgliederversammlung in der vorgesehenen Form die Auflösung des Vereins, so hat die Liquidation zu erfolgen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereines an die Gemeinde Bollschweil, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Fasnacht zu verwenden hat.
§ 18 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Staufen im Breisgau
§ 19 Schlußbestimmungen
Für alle nicht in dieser Satzung festgehaltenen Punkte sind ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches heranzuziehen.
Die Vorstandschaft ist berechtigt, redaktionelle Änderungen, soweit sie den Sinn der Satzung nicht
verändern, sowie solche, die behördlicherseits angeordnet werden, vorzunehmen.
Mit dieser Satzung verlieren alle bisherigen Satzungen, auch wenn sie unter anderem Vereinsnamen gefaßt
wurden, ihre Gültigkeit.
Vorstehende Satzung ist in der ordentlichen einberufenen Mitgliederversammlung vom 15.03.1996 genehmigt
und in Kraft gesetzt.
Bollschweil, den 24. März 2023
Kontakt
Bollschweiler Hexen 1970 e.V.
Möhlinstraße 19
79283 Bollschweil
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IBAN: DE87 6806 1505 0000 5296 72
BIC: GENODE61IHR
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Bollschweiler Hexen 1970 e.V.
Christian Winterhalder
(1. Vorstand)
St. Michaelstraße 50
79189 Bad Krozingen - Tunsel
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Stand der Erklärung: Juni 2018